Über uns / Satzung

Vereinssatzung

Die rechtliche Grundlage unseres Vereins – transparent und zum Download verfügbar.

PDF-Dokument

Satzung herunterladen

Zuletzt aktualisiert: Mitgliederversammlung 2025

Download

Vereinsdaten

Auf einen Blick

Vollständiger Name Karnevalsverein „mir gen os net" 1973 e.V. Schwemlingen
Gegründet 1973
Vereinssitz Schwemlingen, Saarland
Mitglied bei Verband Saarländischer Karnevalsvereine (VSK) · Bund Deutscher Karneval (BDK)

Überblick

Wesentliche Inhalte

Die wichtigsten Paragraphen unserer Satzung – für die vollständige und rechtsverbindliche Fassung bitte das PDF herunterladen.

§ 1

Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen „Karnevalsverein mir gen os net 1973 e.V. Schwemlingen", Kurzform „KV Schwemlingen".

2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwemlingen. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Merzig eingetragen.

3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 2

Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO).

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch:

  • Ausrichtung von karnevalistischen Sitzungen oder Bällen.
  • Teilnahme an Karnevalsumzügen oder deren Ausrichtung.
  • Gestaltung von Bühnenprogrammen mit Tanz, Musik, Gesang und Büttenreden.
  • Trainieren von Aktiven (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) in Garde- und Schautänzen.
  • Pflege von Partnerschaften mit anderen Karnevalsvereinen oder Verbänden.
  • Repräsentation des Vereins bei öffentlichen Festen und Märkten.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3

Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag und Bestätigung durch den Vorstand erworben. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
§ 4

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er ist jährlich im Voraus zu entrichten. Über Beitragsbefreiungen oder -ermäßigungen entscheidet der Vorstand.
§ 5

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
§ 6

Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung.

Dies ist eine vereinfachte Zusammenfassung. Maßgeblich ist ausschließlich die vollständige Satzung im PDF-Dokument.

Mitglied werden

Du möchtest Teil des KV Schwemlingen werden? Auf der „Mitglied werden"-Seite findest du alle Informationen zur Mitgliedschaft.

Jetzt Mitglied werden